Das Land Niedersachsen hat am Dienstag die neue Corona-Verordnung vorgestellt, die seit dem 24.11.2021 gilt. Der Landkreis Oldenburg befindet sich nach dieser Verordnung in der Warnstufe 1.

Für die Sportausübung beim Hundsmühler TV gilt ab sofort die 2G-Regel – Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 18.