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Gilt ab sofort (13.09.2021): 3G-Regel in allen Sportstätten des Hundsmühler TV. Die Übungsleiter des HTV wurden heute wie folgt informiert: Wie bereits angekündigt, hat der Landkreis Oldenburg ab heute die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Infektionen auf 100.000 Einwohnern festgestellt. Damit gelten die gleichen Maßnahmen, wie für die Niedersächsische Warnstufe 1. Welche Regeln dadurch für die Sportausübung im HTV verbindlich sind, ist in den Sportartspezifischen Regeldokumenten auf unserer Homepage ersichtlich (Hundsmühler TV - Dokumente zur Corona-Situation (hundsmuehlertv.de)).

Kern der neuen Maßnahmen ist die 3G-Regel: Jeder, der in unseren Sportstätten Sport treibt oder das Training durchführt, muss entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Der/die Übungsleiter*in muss die entsprechenden Nachweise vor Beginn des Trainings überprüfen. Selbsttests werden nicht akzeptiert, weil die Dokumentation dafür zu umfangreich wäre. Die 3G-Regeln gelten nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Schüler*innen. Letztere gelten als getestet.

 Wenn die Sporttreibenden einwilligen, kann der/die Übungsleiter*in den Nachweis für den Status Geimpft oder Genesen in der Anwesenheitsliste vermerken. Dann muss in den nächsten 6 Monaten der Nachweis nicht erneut kontrolliert werden.

 Die Übungsleiter*innen müssen ihre eigenen Nachweise vor dem Training bei der Geschäftsstelle vorlegen. Auch dort kann auf freiwilliger Basis ein Nachweis für den Status Geimpft oder Genesen vermerkt werden. Er muss dann in den nächsten 6 Monaten nicht erneut vorgelegt werden.

 Wir hoffen, dass sich die 3G-Zusatzaufwände für Euch in Grenzen halten. Bei Rückfragen könnt Ihr Euch an Achim wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wenn sich die Situation wieder ändern sollte, werden wir Euch informieren.

 Mit sportlichen Grüßen aus der HTV Geschäftsstelle